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Schöffenwahl 2023

Informationen zur Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. 

Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 haben im Laufe des Jahres 2018 stattgefunden. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt. 

Sie möchten sich als Schöffe bewerben oder eine andere geeignete Person vorschlagen? Dann füllen Sie einfach das Bewerbungsformular aus und senden uns dieses zurück, oder geben Ihren Vorschlag schriftlich oder persönlich bei der VGem Henfenfeld, Kirchenstraße 10, 91239 Henfenfeld ab. (Bewerbungsschluss: 05.04.2023). 

Weitere Informationen zum Schöffenamt in Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

Informationen zum Bewerbungsverfahren der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erhalten Sie beim Jugendamt Nürnberger Land

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