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MobiCards für einkommensschwache Mitbürgerinnen und Mitbürger

Ausleihe ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden

Der Landkreis Nürnberger Land stellt den drei Gemeinden Engelthal, Henfenfeld, Offenhausen ab Oktober jeweils eine MobiCard zur Verfügung.

Einkommensschwache Bürger können die MobiCard ausleihen, wenn sie bei uns wohnen und eine der folgende Leistungen empfangen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b Abs.SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 34 SGB VII
  • Vollzeitpflege nach dem SGB VII

Die MobiCard ist gültig für den gesamten ÖPNV im VGN-Gesamtraum (Tarifstufe 10 T).

Sie können die MobiCards mit Vorbestellung für 1 bis 2 Tage ausleihen. Bei der Abholung ist ein Nachweis nach den oben genannten Voraussetzungen zu erbringen; es muss nicht das Original sein, ein Foto und der Personalausweis genügen. Danach muss die MobiCard zurückgebracht werden, damit die Nächsten sie nutzen können. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.

Die MobiCard für die jeweilige Gemeinde kann unter Tel. 09151 8694-25 reserviert werden.  

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