Startseite

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt vg-henfenfeld.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte(WCAG 2.1). Erforderliche Änderungen de Website werden schnellstmöglich vorgenommen. Aktuell gelten folgende Ausnahmen:

  1. Redaktionelle Inhalte: Mehrere zentrale und dezentrale Redakteure verantworten die fachlichen Inhalte. Trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht vollständig eingehalten werden.
  2. Angebotenes Material: PDF-Dokumente, die zur Ansicht und zum Download angeboten werden, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.

Eine Verbesserung dieser Ausnahmen wird voraussichtlich 2023 erfolgen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.09.2022 erstellt.

Diese Erklärung beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission).

Hinweise an uns

Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit können Sie sich an die Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld unter edv@vg-henfenfeld.de wenden.

Am einfachsten ist dies möglich über das entsprechende Formular:

Feedback-Formular zur Barrierefreiheit

Ansprechpartner für Barrierefreiheit:
Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld
Hauptverwaltung
Martin Meyer
Kirchenstraße 10
91239 Henfenfeld

Tel.: 09151 8694-15
Fax: 09151 8694-25
E-Mail: hauptamt@vg-henfenfeld.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Web: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Seitenanfang